Die Nationale Kontaktstelle (NKS): OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die OECD-Leitsätze bieten für international tätige Unternehmen einen Handlungsrahmen, welcher als Verhaltenskodex für die Verwirklichung weltweit verantwortlichen Handelns von Unternehmen entworfen wurde. Die Leitsätze stellen Handlungsempfehlungen der Regierungen der OECD-Mitgliedsländer an Unternehmen dar. Als Ansprechpartner steht die Nationale Kontaktstelle im BMWi zur Verfügung.
Die Nationale Kontaktstelle (NKS)
Der Zuständigkeitsbereich der Nationalen Kontaktstelle umfasst gemäß Teil 2 der OECD-Leitsätze folgende Aufgaben:
Die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der OECD-Leitsätze und die Förderung ihrer Anwendung.
- Beantwortung von generellen Anfragen und spezifischen Einzelfragen, die sich bei der Anwendung der Leitsätze ergeben.
- Sofern Fragen an die Nationale Kontaktstelle herangetragen werden, die auf eine mögliche Nichtbeachtung der Leitsätze schließen lassen, wird die Nationale Kontaktstelle diesen entsprechend der "Verfahrenstechnischen Anleitungen" der OECD nachgehen und sich unter Mitwirkung hierfür relevanter Partner um eine gütliche Beilegung bemühen.
Das OECD-Investment Committee in Paris ist für die Auslegung der Leitsätze sowie die Überwachung ihrer Wirksamkeit zuständig und koordiniert die Arbeit der Nationalen Kontaktstellen.