Vermarktungshilfeprogramm
Allgemeine Informationen
Die Initiative
Das Vermarktungshilfeprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus den neuen Bundesländern und Berlin bei ihren außenwirtschaftlichen Aktivitäten zur Erschließung neuer Absatzmärkte.
Nutzen
Ziel des Programms ist es, den Export der kleinen und mittleren Unternehmen aus den neuen Bundesländern und Berlin zu verstärken und den Absatz ihrer Produkte und Dienstleistungen im Ausland zu erhöhen.
Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen neben einer länderspezifischen Außenwirtschaftsberatung insbesondere die Identifizierung und Vermittlung potentieller ausländischer Geschäfts- und Kooperationspartner.
Die Projekte werden von Außenwirtschaftsexperten im Auftrag des BMWi durchgeführt.
Teilnahmevoraussetzungen
Um an einem Projekt im Rahmen des Vermarktungshilfeprogramms teilnehmen zu können, muss das Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Firmensitz in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin
- Exportfähigkeit Ihrer Produkte und Leistungen
- Einhaltung der De-Minimis-Beihilfe-Grenze
KMU gemäß EU-Definition
- weniger als 250 Mitarbeiter
- weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz
- keine Beteiligung über 25% von Unternehmen, welche diese Kriterien nicht erfüllen.
Teilnahmekosten
Die Teilnahme an den Projekten im Rahmen des Vermarktungshilfeprogramms wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie maßgeblich gefördert. Daher beträgt der Eigenmittelbeitrag für die Teilnahme des Unternehmens an einem Projekt derzeit ¤ 750,--. zuzüglich Ihrer Reise- und Aufenthaltskosten.
Die Varianten des Vermarktungshilfeprogramms
Die Exportfördermaßnahme wird in zwei Varianten angeboten:
Vermarktungshilfeprojekt
(konkrete Unterstützung und Betreuung bei Ihren Exportaktivitäten zu ausgewählten Branchen und Zielländern)
Lieferantenforum
(konkrete Vermittlung von Kontakten zu potentiellen Einkäufern in einem europäischen Zielland)
